Forum

Einführung eines re...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Einführung eines relativen Mehrheitswahlrechts

5 Beiträge
3 Benutzer
0 Likes
1,058 Ansichten
Beiträge: 23
Themenstarter
(@peter-flindt)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Ich rege hiermit an, die Einführung eines relativen Mehrheitswahlrechts auf Bundesebene (und möglicherweise auch Landtagen) als Forderung aufzunehmen. Zumindest rege ich eine Diskussion darüber an.
Für diejenigen die wenige lesen möchten bedeutet dieses ganz vereinfacht gesagt, dass wegfallen der Zweitstimme.

Leider ist meine Idee dann doch etwas länger geworden als gedacht, weshalb ich sie als Anhang einfüge. Was mich zu dieser Idee verleitet hat?

1) Man kann es drehen und wenden wie man will, aber ich sehe derzeit und in naher Zukunft einen fundamentalen Punkt einer jeden Demokratie nicht gegeben, die Möglichkeit eines Machtwechsels. Genau dieses ist aber doch Punkt, der sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite, einer der Hauptkritikpunkt am jetzigen Parlament ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist hier auch, dass Viele Politiker nur von Maybritt Illner oder dem Wahlplakat kennen. Politiker auf Bundesebene sind sowas wie eine geschlossene Kaste. 
Ich muss bei diesen beiden Punkten aber seltsamerweise feststellen, dass sie selten bis nie offen ausgesprochen werden, auch in den Medien nicht. Sie sind, meines Erachtens aber die 2 Hauptgründe für ein "politisches Unwohlsein".
2) Es ist nicht besonders kompliziert und stößt auf einige Zustimmung, selbst die Union und SPD waren mal dafür, ist aber schon länger her.
3) Es ist mir nach wie vor nicht so ganz klar wohin die Reise hier gehen soll. Es ist sicherlich keine Maximalforderung und es gibt auch ein paar sehr interessante andere Vorschläge. Ein paar dieser Vorschläge sind aber recht radikal in dem Sinne, dass sie die Politik komplett umkrempeln würde. Entweder man versucht diese Ideen von ganz unten praktisch vor Ort aufzubauen und/oder es sind eher längerfristige Ziele. Mein Vorschlag/Forderung ist eher kurz- bis mittelfristig angelegt. Mir ist auch völlig bewusst, dass dieses einigen nicht weit genug geht oder sogar abgelehnt wird.
4) Ich bin mir auch noch nicht mal so sicher, ob der überhaupt mit Aufstehen zu vereinbaren ist.

4 Antworten
Beiträge: 21
(@hajo-haase)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Damit entfallen die Stimmen für kleinere Parteien. Was soll ein Bundestag nur mit CDU/CSU/GRÜN/SPD? Im Osten vielleicht noch AFD?

Antwort
Beiträge: 23
Themenstarter
(@peter-flindt)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Diesen Punkt überdenke und überarbeite ich gerade.

Es ist aber eben auch so, dass:
1) Vieles der Demokratie von den Parteien und nicht vom Wähler ausgeht, Stichworte Listenplätze o.Ä.
2) Sich die Gewählten primär der Partei verantwortlich sehen, und nicht den Wählern. Eine Direktwahl von Personen könnte diesen Umstand vermindern, da sich die Gewählten mehr dem Wahlkreis verantwortlich sehen.
3) Hier mal eine Liste der aktuellen Direktmandate im Vergleich zu Listen

Direktmandate und Landeslisten

 

Direktmandate

Landeslisten

gesamt

CDU/CSU

231

15

246

SPD

58

94

152

AfD

2

86

88

FDP

-

80

80

Die Linke

5

64

69

Bündnis 90/
Die Grünen

1

66

67

fraktionslos

2

5

7

Bundestag gesamt

299

410

709

https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/mdb_zahlen_19/direktmandate_landeslisten-529512

Antwort
Beiträge: 27
(@ulrich-leonhardt)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Peter, Deinen Gedanken zur Problematik des Mehrheitswahlrechtes unterstütze ich grundsätzlich.

Natürlich hat Hajo auch recht!

Das Mehrheitswahlrecht öffnet in D Tür und Tor für Durchsetzung eines Fraktionszwanges und Ausschaltung missliebiger Abgeordneter durch "Bestrafung" durch schlechten Listenplatz bei Folgewahlen. Mit der Verantwortung des Abgeordneten und Gerwissensentscheidungen des Abgeordneten hat das nichts zu tun.

Ich hatte in Schwerin für unsere Ortsgruppe mal einige Gedanken in die Diskussion eingebracht:

Stärkung Politik und Demokratie
 Parteispenden nur durch jeweils wahlberechtigte natürliche Personen, mit Beschränkung der
steuerlicher Absetzbarkeit z.B. bis 5 T€
 Stärkung der gesetzgeberischen Ressourcen für Parlamete (Legislative) zur eigenständigen
Einbringung von Gesetzen ohne Regierung. Klarstellung und Einhaltung der Rolle von
Legislative und Exekutive. (Dasgilt besonders für das Europaparlament)
 Verbot des Fraktionszwangs, Abgeordnete sind ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet,
nicht der Wiederaufstellung in Listen
Pflicht der demokratische Aufstellung von Parteilisten(Zweitstimme) durch transparente
Mitgliederbefragung, nicht durch Hinterzimmeraktivitäten, im Wahlgesetz
 Zur Vermeidung von Lobbyismus, kein Eintritt von Parlamentariern und Regierungsmitgliedern in Führungsfunktionen von Dax- Mdax- und vergleichbare internationale Konzernen, in Unternehmen mit denen innerhalb der Funktion direkter Kontakt bestand (Lieferanten, Berater etc) innerhalb von 5 Jahren nach Ende der Tätigkeit, mit Ausnahme Rückkehr in vorherige Funktionen bei ausreichender Sicherung de
Versorgung mit bis zu z.B. 40% der vorherigen Bezüge im Bedarfsfall.
 Kontaktregister Lobbyisten für jeden Parlamentarier und jedes Regierungsmitglied bis zum
Referatsleiter
 öffentliche Bilanzpflicht für Parteien und Mandatsträger vor Wahlen im Abgleich mit
vorherigen Wahlversprechen z.B. standardisiert im Internet.

Das löst natürlich nicht grundsätzlich das "Listenproblem" der Zweitstimmen, wäre aber ein Weg in dieser Rictung!

Antwort
Beiträge: 23
Themenstarter
(@peter-flindt)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Leider gibt es da nicht viel zu überarbeiten...
Ich habe mir mittlerweile verschiedene Wahlsysteme angesehen. 
"Verbesserte" Mehrheitswahlsysteme laufen daraus hinaus, das sie zu kompliziert für die Wähler sind oder irgendwie dann doch wieder Personen durch die Partei bestimmt werden. Man muss bei der Frage des Wahlsystems auch bedenken, ob es ein ebenfalls gewähltes Staatsoberhaupt mit einer gewissen Machtfülle hat, also z.B. USA oder Frankreich.

Die Sache mit den Machtwechsel und den Grünen habe ich ebenfalls überdacht. Augenscheinlich ist zwar ein Machtwechsel möglich, aber dass müsste dann die übernächste Wahl zeigen. Wenn die Grünen wirklich den Kanzler stellen sollten, und dann beim nächsten mal wieder jemand von der CDU Kanzler wird, würde ich da eher von einem zufälligen Ausrutscher sprechen, wie bei Kohl-Schröder-Merkel auch.

Antwort