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Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Aufnahme von https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:Tobiasi0&action=edit&redlink=1, CC ASA 4.0

1. Oktober 2025 – der ÖRR vor Gericht

Die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist seit Jahren in der Kritik. Dabei geht es besonders um die Frage, ob die Medien dem Auftrag des Rundfunkstaatsvertrages nachkommen (§ 11 RStV) und dabei die „Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote“ berücksichtigen.

Nicht nur Organisationen wie die „Ständige Publikumskonferenz„, „Leuchtturm ARD“ oder Journalisten wie Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer stellen infrage, ob der ÖRR diesem Auftrag nachkommt. In diesem Zusammenhang hält die Bundeszentrale für politische Bildung fest: „Von der Einhaltung dieses Programmauftrags kann auch die Berechtigung des Rundfunkbeitrags abgeleitet werden“.

Genau dies hat eine bayrische Rundfunkbeitragszahlerin im Juli 2022 getan. Sie klagte vor dem VG München gegen die Ablehnung ihres Antrags auf „Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen bzw. aufgrund strukturellen Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. In erster und zweiter Instanz wurde ihre Klage abgelehnt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für den 1. Oktober 2025 eine Revisionsverhandlung angesetzt (BVerwG 6 C 5.24).

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Verfahrens ruft eine Bürgerinitiative für Mittwoch, den 1. Oktober 2025, 9 Uhr zu einer Demonstration in Leipzig auf. Wir dokumentieren hier zwei Beiträge von Jan Veil und Jimmy Gerum:

1. Meinungsvielfalt und die Bündelung unserer Kräfte

2. Eine funktionierende Gewaltenteilung